Betriebsschließungsversicherung

Aktiver Schutz, wenn der Betrieb behördlich geschlossen wird


Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen: Durch Personen, Waren oder Vorräte können Keime und Erreger eingeschleppt werden. Wird Ihr Betrieb behördlich geschlossen, gilt es, die finanziellen Folgen abzufedern. Die Betriebsschließungsversicherung der ARAG erstattet den entgangenen Gewinn und übernimmt die laufenden Kosten.
Ihre Vorteile und Kosten
Unsere Leistungen
FAQ
Beitrag und Beratung
 
Optimal zugeschnitten auf Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen
Ersetzt Fixkosten und entgangene Gewinne, um den Weiterbetrieb zu sichern
Umfasst auch Werbekosten, um das Image wiederherzustellen
Höhe der Tagesentschädigung nach individuellem Bedarf vereinbar
 
Gelassen bleiben, wenn Behörden durchgreifen.
Um einen Betrieb behördlich zu schließen, reicht sogar schon der bloße Verdacht auf meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger. Rechtsgrundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine entsprechende Versicherung ist für Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, daher fast schon ein Muss.
Diese Risiken sind abgesichert
Versichert ist das Risiko, dass im Betrieb eine Infektionsgefahr festgestellt wird oder der bloße Verdacht besteht, mit der Folge, dass die Behörden
die Schließung des Betriebes anordnen
die Desinfektion eines Betriebs verlangen
Tätigkeitsverbote gegen das Betriebspersonal aussprechen
die Entseuchung und gegebenenfalls auch Vernichtung der im Betrieb befindlichen Waren verfügen
Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen anordnen
 
Das leistet die Betriebsschließungsversicherung
Bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung aufgrund des Infektionsschutz-gesetzes zahlen wir bis zu 30 Tage eine Tagesentschädigung in der vereinbarten Höhe. Außerdem z.B. Folgekosten durch Desinfektionsmaßnahmen, Vernichtung von Waren oder Tätigkeitsverbote für Mitarbeiter.

Folgende Leistungen sind in der Betriebsschließungsversicherung eingeschlossen
Versicherte Gefahr
behördlich angeordnet oder
schriftlich empfohlen
Leistungsumfang
Betriebsschließung
Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung

in vertraglich vereinbarter Höhe – bis 5.000 € frei wählbar

maximal für die Dauer von 30 Tagen
Tage, an denen der Betrieb auch ohne die behördliche Schließung geschlossen wäre, zählen nicht als Schließungstage.

Berechnungbasis ist der Wochen-umsatz. Die Höhe der Tages-entschädigung soll max. 110 % des laufenden Gewinns und der Kosten betragen, umgerechnet auf einen Tag.
Desinfektionsmaßnahmen der Betriebsräume und -einrichtung ganz oder in Teilen
Ersatz der nachgewiesenen Desinfektionskosten bis zum 5-fachen
der vereinbarten Tagesentschädigung
 
Schäden an Vorräten/Waren durch:
Desinfektion, Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung
Vernichtung
Entschädigung individuell bis 75.000 € frei vereinbar
 
Tätigkeitsverbot für beschäftigte Personen wegen:
- Erkrankung an meldepflichtigen Krankheiten,
- Infektion mit meldepflichtigen Krankheitserregern,
- entsprechendem Krankheits- oder Ansteckungsverdachts oder als Ausscheider von meldepflichtigen Erregern
- Ersatz der fortlaufenden Bruttolohn- und Bruttogehaltskosten für die betroffenen Mitarbeiter
- bis zu 6 Wochen seit Anordnung
- maximal bis zum 30-fachen der vereinbarten Tagesentschädigung

Solange die vereinbarte Tagesentschädigung ausgezahlt wird, entfällt die Ersatzleistung für Tätigkeitsverbote
Ermittlungsmaßnahmen nach § 25 Abs. 1 IfSG und Beobachtungsmaßnahmen nach § 29 IfSG, weil jemand krank, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist
Ersatz der nachgewiesenen Kosten für Ermittlungen und Beobachtungen
 
Erweiterungen meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger nach § 7 IfSG
Keuchhusten, Pocken, Rotz, Scharlach, Tetanus, Trachom, Zytomegalie

 
Image-Schaden
Zahlung zusätzlicher Werbekosten bis 3.000 €, um das Image wiederherzustellen
Voraussetzung: Schließung an mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen
 
Klasse Schaden-Service – vom TÜV ausgezeichnet
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Über 96 Prozent unserer Kunden sind im Schadenfall mit dem Schaden-Service der ARAG Allgemeine Versicherung zufrieden. Sie schätzen, dass ihnen sofort geholfen wird – insbesondere durch die schnelle und unkomplizierte Regulierung direkt beim ersten Anruf. Der TÜV hat uns deshalb mit der Note „sehr gut“ ausgezeichnet. Damit ist die ARAG Branchenbester - zum zweiten Mal in Folge!

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Fragen zur Betriebsschließungsversicherung
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen von Kunden und Besuchern unserer Website. Klicken Sie einfach auf die Frage, die auch Sie interessiert!
1
Was zeichnet die Betriebsschließungsversicherung aus?
Wenn eine behördlich angeordnete Schließung Ihren Betrieb lahmlegt, übernimmt die Betriebsschließungsversicherung die vereinbarten Kosten und sichert so den Bestand Ihres Betriebes. Wichtig: Die Versicherung lässt sich individuell auf Ihren Bedarf zuschneiden – die Höhe der Leistungen ist bis zu einer Obergrenze frei vereinbar.
2
Für wen ist die Betriebsschließungsversicherung zu empfehlen?
Die Betriebsschließungsversicherung ist für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, von existenzieller Bedeutung. Ob produzierende Betriebe oder solche, die damit handeln oder sie verpacken, weiterverarbeiten und veredeln. Das reicht von Hotel und Gaststätte, Imbiss, Kantine, Catering-Service, Metzgerei oder Lebensmittelladen bis hin zum Altenheim. Von dem Risiko, dass Krankheitskeime und Erreger den Weg in den Betrieb finden, kann sich kein Unternehmer frei sprechen.
3
Was deckt die Betriebsschließungsversicherung ab?
Gezahlt werden eine Tagesentschädigung in vereinbarter Höhe, außerdem die Kosten von angeordneten Desinfektionen, Schäden an Waren und Vorräten, Lohn- und Ge-haltskosten bei Tätigkeitsverboten, die Kosten von Ermittlungs- und Beobachtungs-maßnahmen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Werbekosten für die Image-Wiederherstellung.
4
Welche Risiken sind abgesichert?
Versichert ist das Risiko, dass im Betrieb eine Infektionsgefahr festgestellt wird oder der bloße Verdacht besteht, mit der Folge, dass die Behörden
die Schließung des Betriebes anordnen
die Desinfektion eines Betriebs verlangen
Tätigkeitsverbote gegen das Betriebspersonal aussprechen
die Entseuchung und gegebenenfalls auch Vernichtung der im Betrieb befindlichen Waren verfügen
Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen anordnen
 
Einfach und direkt zum Abschluss
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um die ARAG Betriebsschließungsversicherung abzuschließen – suchen Sie sich einfach die Möglichkeit aus, die Ihnen am besten liegt. Wie Sie vorgehen und was dann passiert, erklären wir Ihnen auf dieser Seite.
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  • 2
    Je nach Wunsch schicken wir Ihnen ein persönliches Angebot oder den ausgefüllten Antrag per Post zu.
  • 3
    Sie überprüfen Ihre Unterlagen in Ruhe und senden uns dann den unterschriebenen Antrag zurück.
  • 4
    Wir bearbeiten Ihren Auftrag sofort. Ihren Versicherungsschein erhalten Sie wenige Tage später per Post.
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